Handels- und Gesellschaftsrecht in Tschechien

Wir beraten deutsche Unternehmen, die in Tschechien eine Gesellschaft gründen, eine bestehende tschechische Tochter führen oder mit tschechischen Geschäftspartnern kontrahieren. Häufig ist das erste Mandat der Vertrag, der aus Tschechien kommt — und die Frage, wo er von dem abweicht, was in Deutschland üblich wäre.

Gesellschaft in Tschechien: Gründung und Führung

  • Gründung einer s.r.o. (GmbH) oder a.s. (Aktiengesellschaft): notarielle Urkunde, Gesellschaftsvertrag, Gewerbeberechtigung, Eintragung im Handelsregister und im Register der wirtschaftlichen Eigentümer.
  • Rechtsformwahl: tschechische Tochtergesellschaft, Zweigniederlassung der deutschen Gesellschaft oder Gewerbeberechtigung auf eigenen Namen — die Wahl entscheidet über Haftung und Besteuerung und gehört an den Anfang.
  • Laufende Gesellschaftsangelegenheiten: Einberufung und Protokollierung von Gesellschafterversammlungen, Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern, Anteilsübertragungen, Kapitalmaßnahmen, Änderungen des Gesellschaftsvertrags, Prokura.
  • Pflichten und Haftung des jednatel (Geschäftsführers) nach tschechischem Recht: die Sorgfalt eines ordentlichen Wirtschafters, die persönliche Haftung bei verspäteten Eintragungen und bei nicht rechtzeitigem Insolvenzantrag. Die Haftungsschwellen liegen anders als in Deutschland.
  • Umwandlungen, Auflösung und Liquidation, einschließlich der Schließung einer tschechischen Einheit, deren Muttergesellschaft den Markt verlässt.

Handelsverträge im deutsch-tschechischen Geschäft

  • Liefer-, Vertriebs-, Handelsvertreter-, Rahmen- und Werkverträge, tschechisch oder zweisprachig
  • Rechtswahl und Gerichtsstand: was eine Klausel wert ist, wenn vollstreckt werden muss — und wann das UN-Kaufrecht (CISG) gilt, obwohl niemand daran gedacht hat
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen und ihre Durchsetzbarkeit gegenüber Verbrauchern und Unternehmern
  • Sicherheiten: Wechsel, Bürgschaften, Pfandrechte, Eigentumsvorbehalt, Aufrechnungsabreden
  • Vertraulichkeits- und Wettbewerbsabreden und die Grenzen, die das tschechische Recht ihnen setzt

Compliance, die ausländisch gehaltene Gesellschaften trifft

  • Register der wirtschaftlichen Eigentümer. Die Eintragung ist verpflichtend. Ist der Eigentümer nicht korrekt eingetragen, kann er Gewinnausschüttungen und Stimmrechte verlieren — ein in deutschen Konzernen häufig übersehener Punkt.
  • Offenlegung des Jahresabschlusses im Handelsregister, deren Versäumnis sanktioniert wird
  • AML-Pflichten für verpflichtete Unternehmen, einschließlich interner Richtlinien und Identifizierung
  • Datenschutz nach der DSGVO in ihrer tschechischen Anwendung

Wettbewerbsrecht und Streitigkeiten

  • Tschechisches und europäisches Wettbewerbsrecht, Verfahren vor dem tschechischen Wettbewerbsamt
  • Unlauterer Wettbewerb: irreführende Werbung, Rufausbeutung, Verletzung von Geschäftsgeheimnissen
  • Vertretung in Handelsstreitigkeiten, in Gesellschafterauseinandersetzungen und vor Behörden

Häufige Fragen

Kann eine deutsche Gesellschaft Alleingesellschafterin einer s.r.o. sein?
Ja. Es gibt kein Erfordernis tschechischer Beteiligung, und auch der Geschäftsführer muss nicht in Tschechien wohnen. Aufenthaltsrechtliche Fragen betreffen die Person, nicht die Gesellschaft.

Wie lange dauert eine Gründung?
In einfachen Fällen wenige Tage, sobald die Unterlagen vollständig sind. Verzögerungen entstehen fast immer bei deutschen Urkunden, die eine Apostille oder eine beglaubigte Übersetzung brauchen — damit sollte man beginnen.

Zweigniederlassung oder Tochtergesellschaft?
Die Zweigniederlassung ist keine eigene Rechtsperson, die deutsche Gesellschaft haftet also unmittelbar. Das kann gewollt sein. Wir stellen beide Varianten mit ihren Haftungs- und Steuerfolgen gegenüber, bevor Sie entscheiden.

Können die Verträge auf Deutsch geschlossen werden?
Die kaufmännischen Verträge ja. Notarielle Urkunden und Registeranmeldungen müssen auf Tschechisch erfolgen, weshalb das Paket in der Praxis zweisprachig ist.

Warum MACH LEGAL

  • Beratung unmittelbar auf Deutsch. Sie sprechen mit dem Anwalt, der Ihre Sache führt, nicht über einen Übersetzer. Wir arbeiten außerdem auf Tschechisch, Englisch und Portugiesisch.
  • Kein Korrespondenzanwalt dazwischen. Unser Partner Dr. Tomas Mach ist advokát (tschechische Berufsbezeichnung) und Mitglied der Tschechischen Rechtsanwaltskammer (Reg.-Nr. 13282), der Rechtsanwaltskammer Köln (61058) und der Slowakischen Rechtsanwaltskammer (7581). Deutsch-tschechische Sachverhalte bleiben in einer Hand.
  • Sachverständigenkompetenz zum deutschen Recht. Er ist vom Justizministerium der Tschechischen Republik als Sachverständiger für Rechtsbeziehungen zum Ausland bestellt, Spezialisierung: Recht der Bundesrepublik Deutschland und Recht der Slowakischen Republik. Wir wissen deshalb nicht nur, was tschechisches Recht sagt, sondern auch, wo es von dem abweicht, was Sie aus Deutschland erwarten.
  • Schriftlicher Auftrag, schriftliche Vergütung. Umfang und Abrechnungsgrundlage stehen vor Beginn fest — siehe Leistungen und Preise.

Ablauf

  1. Erstkontakt. Sie schicken uns die Unterlagen und eine kurze Schilderung. Wir sagen Ihnen, ob die Sache überhaupt einen Anwalt braucht.
  2. Einschätzung. Sie erhalten unsere Bewertung der Rechtslage, die Handlungsmöglichkeiten und die absehbaren Kosten.
  3. Mandatierung. Vollmacht und schriftlicher Auftragsumfang.
  4. Bearbeitung. Gestaltung, Verhandlung oder Vertretung, mit Rückmeldung an jedem Punkt, an dem Sie entscheiden müssen.

Kontakt: Kontaktseite · praha@machlegal.eu · +420 245 008 552