Neben unseren Kerngebieten vertreten wir in den folgenden Bereichen. Für deutschsprachige Mandanten sind das meist die Sachen, die ohne Vorwarnung eintreffen: ein Behördenbescheid, ein Schreiben der Polizei oder eine Ladung in einer Sprache, die Sie nicht lesen.
Arbeitsrecht, auch grenzüberschreitend
- Für Arbeitnehmer: Prüfung des Arbeitsvertrags vor der Unterschrift, unwirksame Kündigung, offener Lohn und Überstunden, Wettbewerbsverbote und was sie wert sind, Diskriminierung, Arbeitsunfälle
- Für Arbeitgeber: Arbeitsverträge und die tschechischen Vereinbarungen über Arbeit außerhalb des Arbeitsverhältnisses (DPP, DPČ), interne Vorschriften, Beendigung, Vergütung, Arbeitsschutz, Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer
- Entsendung und Pendler: welches Arbeitsrecht gilt und wo Sozialversicherungsbeiträge anfallen, wenn die Arbeit teilweise im anderen Staat erbracht wird — die A1-Bescheinigung und die Folgen, wenn sie fehlt
- Homeoffice aus dem anderen Staat und das Risiko, dem Arbeitgeber dort eine Betriebsstätte zu begründen
- Vertretung in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten und vor der Arbeitsinspektion
Verwaltungsrecht und Behördenverfahren
- Vertretung im Verwaltungsverfahren und im Rechtsbehelfsverfahren, gerichtliche Überprüfung von Verwaltungsentscheidungen
- Ordnungswidrigkeiten, einschließlich Verkehrssachen und Sanktionen gegen Unternehmen
- Genehmigungen, Konzessionen und Gewerbeberechtigungen, auch Verfahren zu ihrem Entzug
- Staatshaftung für rechtswidrige Entscheidungen und fehlerhafte Amtsausübung, einschließlich Entschädigung für unangemessen lange Verfahren
Strafverteidigung, insbesondere Wirtschaftsstrafrecht
- Verteidigung in jedem Stadium: polizeiliche Befragung, Ermittlungsverfahren, Hauptverfahren, Rechtsmittel, Vollstreckung
- Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, Verbandsstrafbarkeit juristischer Personen, Compliance-Programme als Verteidigungsansatz
- Vertretung des Geschädigten und Strafanzeigen, wenn Sie der Betroffene sind
- Auslieferung und Europäischer Haftbefehl, sowie die Stellung eines deutschen Staatsangehörigen im tschechischen Strafverfahren
Werden Sie von der Polizei kontaktiert, haben Sie Anspruch auf einen Verteidiger und auf einen Dolmetscher, bevor Sie Angaben machen. Beides sollten Sie nutzen — eine Aussage in einer halb verstandenen Sprache lässt sich später kaum korrigieren.
Vergaberecht und Wettbewerb
- Vergabeunterlagen und Angebotsvorbereitung, Einwendungen gegen die Durchführung eines Vergabeverfahrens
- Verfahren vor dem Amt für den Schutz des Wettbewerbs und deren gerichtliche Überprüfung
- Unlauterer Wettbewerb und Verletzung von Geschäftsgeheimnissen
Gewerbliche Schutzrechte
- Marken und Designs, einschließlich Unionsmarken — unser Partner ist beim EUIPO als Vertreter registriert (Reg.-Nr. 75461)
- Lizenzen, Urheberrecht an Auftragswerken, Software- und Content-Verträge
- Vorgehen gegen Verletzungen
Häufige Fragen
Ich habe einen Bescheid auf Tschechisch mit kurzer Frist erhalten. Was jetzt?
Schicken Sie ihn am Tag des Zugangs. Fristen im tschechischen Verwaltungs- und Rechtsbehelfsverfahren sind kurz und in der Regel nicht verlängerbar, und es zählt der Zugang, nicht der Zeitpunkt, an dem Sie den Inhalt verstanden haben.
Muss ich der Polizei Fragen beantworten?
Sie haben Anspruch auf einen Verteidiger und, wenn Sie kein Tschechisch sprechen, auf einen Dolmetscher. Sprechen Sie mit einem Anwalt, bevor Sie Angaben machen.
Ist ein Wettbewerbsverbot in meinem tschechischen Arbeitsvertrag wirksam?
Manchmal. Das tschechische Recht begrenzt die Dauer und verlangt eine Ausgleichszahlung für die Zeit der Beschränkung. Eine Klausel, die das ignoriert, ist angreifbar — das hängt aber am konkreten Wortlaut.
Mein Verfahren läuft seit Jahren. Gibt es ein Mittel?
Es kann eines geben. Das tschechische Recht sieht Entschädigung vor, wenn ein Verfahren unangemessen lange gedauert hat, und es gibt Verfahrensschritte, mit denen sich ein Gericht zur Bearbeitung drängen lässt.
Warum MACH LEGAL
- Beratung unmittelbar auf Deutsch. Sie sprechen mit dem Anwalt, der Ihre Sache führt, nicht über einen Übersetzer. Wir arbeiten außerdem auf Tschechisch, Englisch und Portugiesisch.
- Kein Korrespondenzanwalt dazwischen. Unser Partner Dr. Tomas Mach ist advokát (tschechische Berufsbezeichnung) und Mitglied der Tschechischen Rechtsanwaltskammer (Reg.-Nr. 13282), der Rechtsanwaltskammer Köln (61058) und der Slowakischen Rechtsanwaltskammer (7581). Deutsch-tschechische Sachverhalte bleiben in einer Hand.
- Sachverständigenkompetenz zum deutschen Recht. Er ist vom Justizministerium der Tschechischen Republik als Sachverständiger für Rechtsbeziehungen zum Ausland bestellt, Spezialisierung: Recht der Bundesrepublik Deutschland und Recht der Slowakischen Republik. Wir wissen deshalb nicht nur, was tschechisches Recht sagt, sondern auch, wo es von dem abweicht, was Sie aus Deutschland erwarten.
- Schriftlicher Auftrag, schriftliche Vergütung. Umfang und Abrechnungsgrundlage stehen vor Beginn fest — siehe Leistungen und Preise.
Ablauf
- Erstkontakt. Sie schicken uns die Unterlagen und eine kurze Schilderung. Wir sagen Ihnen, ob die Sache überhaupt einen Anwalt braucht.
- Einschätzung. Sie erhalten unsere Bewertung der Rechtslage, die Handlungsmöglichkeiten und die absehbaren Kosten.
- Mandatierung. Vollmacht und schriftlicher Auftragsumfang.
- Bearbeitung. Gestaltung, Verhandlung oder Vertretung, mit Rückmeldung an jedem Punkt, an dem Sie entscheiden müssen.
Kontakt: Kontaktseite · praha@machlegal.eu · +420 245 008 552
