
Das tschechische Arbeitsrecht schützt Arbeitnehmer vom ersten Tag an – unabhängig von Betriebsgröße und Beschäftigungsdauer. Seit der Novelle 2025 gelten neue Regeln zu Kündigungsfrist, Probezeit und Lohn in Fremdwährung. Wir beraten Arbeitgeber aus Deutschland, Österreich und der Schweiz auf Deutsch – vom ersten Arbeitsvertrag bis zur Trennung.
Arbeitsverträge und Einstellung
- Probezeit. Höchstens vier Monate, bei leitenden Angestellten acht Monate – schriftlich, spätestens am Tag des Arbeitsantritts (§ 35 Arbeitsgesetzbuch Nr. 262/2006 Slg.).
- Arbeitszeit und Urlaub. 40 Stunden pro Woche, mindestens vier Wochen Urlaub (§§ 79, 213).
- Lohn. Mindestlohn 2026: 22.400 CZK monatlich. Mit Zustimmung des Arbeitnehmers in bestimmten Fällen auch in Euro (§§ 111, 143).
- Nebenbeschäftigung. Vereinbarung über die Ausführung einer Arbeit (DPP) bis 300 Stunden pro Jahr, Vereinbarung über Arbeitstätigkeit (DPČ) bis durchschnittlich zur halben Wochenarbeitszeit (§§ 75, 76).
Beendigung des Arbeitsverhältnisses
- Kündigung nur aus gesetzlichem Grund. Der Arbeitgeber kann nur aus den in § 52 abschließend genannten Gründen kündigen – anders als nach dem deutschen KSchG auch in kleinen Betrieben und ab dem ersten Tag.
- Kündigungsfrist. Mindestens zwei Monate, bei Gründen nach § 52 lit. f bis h mindestens ein Monat; seit 1. 6. 2025 beginnt die Frist mit Zustellung der Kündigung (§ 51).
- Alternativen. Aufhebungsvertrag, fristlose Kündigung bei schweren Pflichtverletzungen, Beendigung in der Probezeit (§§ 49, 55, 66).
- Betriebsübergang. Beim Verkauf eines Betriebs gehen die Arbeitsverhältnisse auf den Erwerber über (§ 338).
Home Office und grenzüberschreitende Arbeit
- Schriftliche Vereinbarung. Arbeit von zu Hause setzt eine schriftliche Vereinbarung voraus; die Kosten trägt grundsätzlich der Arbeitgeber – etwa als Pauschale (2026: 4,70 CZK je Stunde) (§§ 190a, 317).
- Arbeiten aus dem Ausland. Dauerhafte Tätigkeit aus einem anderen Staat kann die anwendbare Sozialversicherung, die Steuerpflicht und das Betriebsstättenrisiko verändern – A1-Bescheinigung und 183-Tage-Regel prüfen (VO (EG) Nr. 883/2004 und 987/2009).
Scheinselbständigkeit (švarcsystém)
Abhängige Arbeit außerhalb eines Arbeitsverhältnisses gilt als illegale Arbeit. Unternehmen drohen Bußgelder von mindestens 50.000 CZK bis zu 10 Mio. CZK (§ 2 Arbeitsgesetzbuch; §§ 5, 140 Gesetz Nr. 435/2004 Slg.). Wir prüfen bestehende Modelle mit Freelancern und Subunternehmern und gestalten sie rechtssicher.

Kostenloses Merkblatt: Mitarbeiter in Tschechien beschäftigen
Kündigung, Probezeit, Mindestlohn, Home Office und Scheinselbständigkeit – die acht wichtigsten Punkte für Arbeitgeber aus dem DACH-Raum. PDF, 2 Seiten.
Merkblatt herunterladen (PDF)Häufige Fragen
Gilt der Kündigungsschutz auch in kleinen Firmen?
Ja. Anders als nach dem deutschen Kündigungsschutzgesetz kann der Arbeitgeber in Tschechien unabhängig von der Betriebsgröße nur aus den gesetzlich genannten Gründen kündigen.
Wie lange darf die Probezeit sein?
Höchstens vier Monate, bei leitenden Angestellten acht Monate. Sie muss schriftlich vereinbart werden.
Kann ich den Lohn in Euro zahlen?
In bestimmten Fällen ja – mit Zustimmung des Arbeitnehmers, etwa bei EU-Bürgern ohne Daueraufenthalt in Tschechien oder bei Arbeit im Ausland.
Brauche ich für Home Office eine Vereinbarung?
Ja, eine schriftliche. Sie sollte auch Ort, Erreichbarkeit, Arbeitsschutz und Kostenersatz regeln.
Warum MACH LEGAL
- Beratung unmittelbar auf Deutsch. Sie sprechen mit dem Anwalt, der Ihre Sache führt, nicht über einen Übersetzer. Wir arbeiten außerdem auf Tschechisch, Englisch und Portugiesisch.
- Kein Korrespondenzanwalt dazwischen. Unser Partner Dr. Tomas Mach ist advokát (tschechische Berufsbezeichnung) und Mitglied der Tschechischen Rechtsanwaltskammer (Reg.-Nr. 13282), der Rechtsanwaltskammer Köln (61058) und der Slowakischen Rechtsanwaltskammer (7581). Deutsch-tschechische Sachverhalte bleiben in einer Hand.
- Sachverständigenkompetenz zum deutschen Recht. Er ist vom Justizministerium der Tschechischen Republik als Sachverständiger für Rechtsbeziehungen zum Ausland bestellt, Spezialisierung: Recht der Bundesrepublik Deutschland und Recht der Slowakischen Republik. Wir wissen deshalb nicht nur, was tschechisches Recht sagt, sondern auch, wo es von dem abweicht, was Sie aus Deutschland erwarten.
- Schriftlicher Auftrag, schriftliche Vergütung. Umfang und Abrechnungsgrundlage stehen vor Beginn fest — siehe Leistungen und Preise.
Ablauf
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