
Das Gesundheitsrecht gehört zu unseren Bereichen seit der Gründung der Kanzlei; ein erheblicher Teil unserer Mandantschaft kommt daraus. Wir beraten Leistungserbringer und einzelne Berufsträger — und, in getrennten Mandaten, Patienten bei Ansprüchen wegen Gesundheitsschäden.
Für Leistungserbringer
- Aufbau und Betrieb einer Praxis: Zulassung zur Erbringung von Gesundheitsdienstleistungen, Änderung ihres Umfangs, gesellschaftsrechtliche Struktur dahinter
- Vertragsdokumentation für den Betrieb, einschließlich Verträgen mit kooperierenden Ärzten und mit Lieferanten
- Interne Richtlinien: Aufklärungs- und Einwilligungsformulare, Dokumentationsführung, Beschwerdemanagement, Schnittstelle zum Datenschutz
- Kauf und Verkauf einer Praxis, einschließlich Due Diligence zu Zulassung, Patientenstamm und Versicherungsverträgen
- Verhältnis zu den Krankenversicherungen: Versorgungsverträge, streitige Abrechnung, Prüfungen
- Behördenverfahren, unter anderem vor Regionalbehörden und dem Staatlichen Institut für Arzneimittelkontrolle
Für Ärzte und medizinisches Personal
- Verteidigung in Verfahren über Gesundheitsschäden sowie vor Berufs- und Verwaltungsbehörden
- Beauftragung von Sachverständigen und Arbeit mit Gutachten — dort entscheiden sich diese Verfahren in der Regel
- Arbeitsrechtliche Streitigkeiten, einschließlich Bereitschaftsdienst und Überstunden im Gesundheitswesen
- Anerkennung deutscher Qualifikationen und die Stellung von Berufsträgern, die außerhalb Tschechiens ausgebildet wurden
Für Patienten
- Zugang zur Krankendokumentation und zu den Unterlagen, die für die Bewertung eines Anspruchs nötig sind
- Ansprüche wegen Gesundheitsschäden, Schmerzensgeld und Beeinträchtigung der Lebensführung, Ansprüche von Angehörigen
- Beschwerde gegen einen Leistungserbringer und der Eskalationsweg, wenn sie nicht erledigt wird
- Behandlung in Tschechien mit Wohnsitz in Deutschland: Zuständigkeit, anwendbares Recht und die Abwicklung über die Krankenversicherung
In einer konkreten Sache vertreten wir entweder den Leistungserbringer oder den Patienten, niemals beide. Bestehen bereits Mandatsbeziehungen zur Gegenseite, sagen wir es und lehnen ab.
Häufige Fragen
War das ein Behandlungsfehler? Können Sie das sagen?
Nicht aus der Schilderung allein, und kein seriöser Anwalt wird es tun. Der erste Schritt ist die Krankendokumentation, der zweite die Einschätzung eines Sachverständigen des betreffenden Fachs. Erst danach gibt es etwas zu bewerten.
Habe ich Anspruch auf meine Krankenakte?
Ja. Der Patient hat ein Recht auf Einsicht und auf Kopien; ein Leistungserbringer, der das verweigert, verletzt seine Pflichten. Das gilt unabhängig davon, ob Sie einen Anspruch geltend machen wollen.
Ich wurde in Tschechien behandelt und wohne in Deutschland. Wo mache ich Ansprüche geltend?
Regelmäßig dort, wo die Behandlung erfolgte, wobei es auf die Parteien und den Behandlungsvertrag ankommt. Die Frage sollte geklärt werden, bevor Verjährung zum Thema wird.
Ist eine Behandlung ohne Einwilligung rechtswidrig?
Grundsätzlich darf Gesundheitsversorgung nur mit informierter Einwilligung erfolgen; Ausnahmen sind eng und gesetzlich bestimmt. Ob wirksam aufgeklärt wurde, entscheidet sich an der Dokumentation.
Warum MACH LEGAL
- Beratung unmittelbar auf Deutsch. Sie sprechen mit dem Anwalt, der Ihre Sache führt, nicht über einen Übersetzer. Wir arbeiten außerdem auf Tschechisch, Englisch und Portugiesisch.
- Kein Korrespondenzanwalt dazwischen. Unser Partner Dr. Tomas Mach ist advokát (tschechische Berufsbezeichnung) und Mitglied der Tschechischen Rechtsanwaltskammer (Reg.-Nr. 13282), der Rechtsanwaltskammer Köln (61058) und der Slowakischen Rechtsanwaltskammer (7581). Deutsch-tschechische Sachverhalte bleiben in einer Hand.
- Sachverständigenkompetenz zum deutschen Recht. Er ist vom Justizministerium der Tschechischen Republik als Sachverständiger für Rechtsbeziehungen zum Ausland bestellt, Spezialisierung: Recht der Bundesrepublik Deutschland und Recht der Slowakischen Republik. Wir wissen deshalb nicht nur, was tschechisches Recht sagt, sondern auch, wo es von dem abweicht, was Sie aus Deutschland erwarten.
- Schriftlicher Auftrag, schriftliche Vergütung. Umfang und Abrechnungsgrundlage stehen vor Beginn fest — siehe Leistungen und Preise.
Ablauf
- Erstkontakt. Sie schicken uns die Unterlagen und eine kurze Schilderung. Wir sagen Ihnen, ob die Sache überhaupt einen Anwalt braucht.
- Einschätzung. Sie erhalten unsere Bewertung der Rechtslage, die Handlungsmöglichkeiten und die absehbaren Kosten.
- Mandatierung. Vollmacht und schriftlicher Auftragsumfang.
- Bearbeitung. Gestaltung, Verhandlung oder Vertretung, mit Rückmeldung an jedem Punkt, an dem Sie entscheiden müssen.
Kontakt: Kontaktseite · praha@machlegal.eu · +420 245 008 552
