Newsletter MACH LEGAL 01, Oktober 2026 – Neues aus dem Recht

Newsletter 01/2026: Neues aus dem Recht (Oktober 2026)

Willkommen zur ersten Ausgabe des MACH LEGAL Newsletters. Jede Ausgabe beginnt mit einem Überblick, was das tschechische Recht Neues gebracht hat – Gesetzessammlung, völkerrechtliche Verträge und Rechtsprechung. Die wichtigsten Änderungen erläutern wir anschließend im Detail.

Was das tschechische Recht seit 1. Oktober 2026 bringt

Praktisches Rechtsmonitoring für Unternehmen und Unternehmer · Stand: 3. 10. 2026

In Kraft seit 1. Oktober 2026

  • Reisekosten: höherer Benzinpreis – Der Durchschnittspreis für Benzin 95 zur Berechnung der Erstattung bei Nutzung privater Fahrzeuge steigt von 34,70 CZK auf 41,80 CZK je Liter. Die Lohnbuchhaltung muss den neuen Satz für Dienstreisen ab 1. 10. 2026 anwenden.
    Verordnung Nr. 175/2026 Slg. zur Änderung der Verordnung Nr. 573/2025 Slg.; § 189 Abs. 2 tschech. Arbeitsgesetzbuch
  • Kraftstoffpreisregulierung auch im Oktober – Die Regierung hat den Preisbescheid für Benzin und Diesel für den Zeitraum 1.–31. 10. 2026 verlängert; die Höchstpreise veröffentlicht das Finanzministerium laufend.
    Regierungsverordnung Nr. 172/2026 Slg.
  • Kritische Infrastruktur: neues Portal – Betreiber wesentlicher Dienste, Einrichtungen der kritischen Infrastruktur und deren kritische Zulieferer übermitteln Identifikationsdaten und Vorfallsmeldungen über das Portal der kritischen Infrastruktur.
    Verordnung Nr. 178/2026 Slg.; Gesetz Nr. 266/2025 Slg. über kritische Infrastruktur

Im September 2026 verkündet – Inkrafttreten später

  • Mindestlohn 2027: 24.900 CZK – Ab 1. 1. 2027 beträgt der Mindestlohn 24.900 CZK monatlich bzw. 148,30 CZK je Stunde. Prüfen Sie Gehaltsfestsetzungen und Arbeitsverträge, die auf den Mindestlohn verweisen.
    Mitteilung des Ministeriums für Arbeit und Soziales Nr. 171/2026 Slg.
  • Fernabsatz von Finanzdienstleistungen – Neue Regeln für den Online-Abschluss von Verträgen über Finanzdienstleistungen: Widerrufsbutton in der Online-Benutzeroberfläche, gestufte vorvertragliche Informationen und Verbot manipulativer Gestaltung. Inkrafttreten am 1. 1. 2027.
    Gesetz Nr. 159/2026 Slg. (Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2673; neuer § 1830a tschech. BGB)

Vom Präsidenten unterzeichnet – Verkündung steht aus

  • EET 2.0 – Gesetz über die Umsatzerfassung, unterzeichnet am 17. 9. 2026, Inkrafttreten am 1. 1. 2027. → mehr dazu unten
    Parlamentsdrucksache (sněmovní tisk) Nr. 189, 10. Wahlperiode; Nummer in der Gesetzessammlung zum 3. 10. 2026 noch nicht vergeben
  • Große Baugesetznovelle – Unterzeichnet am 17. 9. 2026, Kernteil in Kraft ab 1. 1. 2027, weitere Stufe ab 1. 1. 2028. → mehr dazu unten
    Parlamentsdrucksache Nr. 67, 10. Wahlperiode; Nummer in der Gesetzessammlung zum 3. 10. 2026 noch nicht vergeben

Völkerrechtliche Verträge

  • Doppelbesteuerung: Argentinien, Malta, Kenia, Tansania – Der Senat hat am 30. 9. 2026 dem Abkommen mit Argentinien (unterzeichnet am 14. 4. 2026) zugestimmt; den Abkommen mit Malta, Kenia und Tansania bereits zuvor. Das Abgeordnetenhaus soll sie in der Sitzung ab 13. 10. 2026 behandeln. Nach Ratifikation und Inkrafttreten ändert sich die Besteuerung von Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren im Verhältnis zu diesen Staaten.
    Parlamentsdrucksachen Nr. 256, 197, 105 und 84; Senatsbeschluss Nr. 527 vom 30. 9. 2026

Rechtsprechung

  • Anwaltsgeheimnis gilt auch gegenüber dem Finanzamt – Die Steuerverwaltung darf die steuerliche Abzugsfähigkeit von Rechtsberatungskosten nicht davon abhängig machen, dass der Mandant den Inhalt der Beratung offenlegt. Die Abzugsfähigkeit kann anders nachgewiesen werden – etwa durch geschwärzte Unterlagen oder eine neutrale Leistungsbeschreibung.
    Urteil (nález) des tschech. Verfassungsgerichts, Az. IV. ÚS 925/26, verkündet am 23. 9. 2026
  • Vertragliche Haftungsbegrenzung – Eine vertragliche Begrenzung des Schadensersatzes gilt auch nach Vertragsende fort. Die Haftung für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden kann nicht ausgeschlossen oder begrenzt werden – solche Klauseln sind unwirksam.
    Urteil des tschech. Obersten Gerichtshofs (NS), Az. 28 Cdo 1551/2025, vom 10. 12. 2025; Leitsatz angenommen am 9. 9. 2026
  • Vorstand und „Outsourcing“ an eigene Gesellschaften – Übertragen Vorstandsmitglieder ihre eigenen Aufgaben gegen Entgelt auf Gesellschaften, die sie selbst beherrschen, verletzen sie die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsleiters – auch wenn die Gesellschaft mit dem Ergebnis zufrieden war. Vorsicht bei „Management Fees“ und Beraterverträgen mit nahestehenden Personen.
    Urteil des NS, Az. 27 Cdo 3331/2025 (veröffentlicht im September 2026)
  • Restschuldbefreiung umfasst auch Prozesskosten – Die Kosten eines Verfahrens über eine Forderung, die von der Entschuldung erfasst ist, sind deren Nebenforderung; die Befreiung des Schuldners erstreckt sich auch auf sie. Der Gläubiger kann sie nach der Entschuldung nicht mehr beitreiben.
    Urteil (nález) des Verfassungsgerichts, Az. IV. ÚS 1277/26, vom 26. 8. 2026
  • EuGH: Aktionärsdaten nicht unbeschränkt öffentlich – Personenbezogene Daten von Aktionären jedermann ohne jede Bedingung zugänglich zu machen, verstößt gegen die DSGVO und die EU-Grundrechtecharta. Das Urteil eröffnet auch die Diskussion über den Umfang öffentlicher Daten in Handelsregistern.
    Urteil des EuGH vom 3. 9. 2026, C-798/24 Jautiva, ECLI:EU:C:2026:679

Tschechien führt die elektronische Umsatzerfassung wieder ein – ab 1. Januar 2027

Der Staatspräsident hat am 17. 9. 2026 das Gesetz über die Umsatzerfassung („EET 2.0“) unterzeichnet. Erfasst werden Umsätze aus Zahlungen bei persönlichem Kundenkontakt – neu nicht nur Bargeld, sondern auch Kartenzahlungen. Die Pflicht zur Belegausgabe an den Kunden entfällt. Zertifikate sind ab 1. 11. 2026 über das Steuerportal DIS+ erhältlich.

Was das für Sie bedeutet: Kassensystem und DIS+-Zugang noch in diesem Jahr prüfen; bei tschechischen Filialen festlegen, wer für die Erfassung verantwortlich ist.

Gesetz über die Umsatzerfassung (EET 2.0), Parlamentsdrucksache Nr. 189, unterzeichnet am 17. 9. 2026; Pressemitteilung der tschech. Finanzverwaltung vom 22. 9. 2026

Große Baugesetznovelle: neue Behörde und „ein Stempel“

Das Abgeordnetenhaus hat am 9. 9. 2026 die Ablehnung durch den Senat überstimmt, der Präsident hat die Novelle am 17. 9. 2026 unterzeichnet. Ab 1. 1. 2027 entsteht das Amt für Gebietsentwicklung (Úřad rozvoje území ČR) aus dem bisherigen Verkehrs- und Energiebauamt; es entscheidet über vorbehaltene Bauvorhaben – neu auch Wohnbauten ab 10.000 m² Geschossfläche – in einem einstufigen Verfahren mit gerichtlicher Überprüfung. Die Baubehörde soll die meisten öffentlichen Belange selbst prüfen; bei gewöhnlichen Bauvorhaben wirkt sich das voll ab 1. 1. 2028 aus, wenn die regionalen Ämter für Gebietsentwicklung ihre Arbeit aufnehmen. Schweigt eine beteiligte Behörde innerhalb der Frist, gilt ihre Zustimmung als erteilt; die Widerspruchsbehörde kann die Sache nicht mehr zurückverweisen. Die vollständige Digitalisierung wird verschoben – die Übergangslösung gilt bis Ende 2030.

Was das für Sie bedeutet: Bei Projekten in Vorbereitung prüfen, ob der Antrag noch nach bisherigem Recht oder erst nach dem 1. 1. 2027 gestellt werden soll. Die genauen Übergangsbestimmungen und Fristen prüfen wir nach Verkündung in der Gesetzessammlung.

Novelle des Baugesetzes Nr. 283/2021 Slg. – Parlamentsdrucksache Nr. 67, 10. Wahlperiode, unterzeichnet am 17. 9. 2026; Nummer in der Gesetzessammlung zum 3. 10. 2026 noch nicht vergeben

Cyber Resilience Act: Meldepflichten seit 11. September 2026

Hersteller von Produkten mit digitalen Elementen (Hard- und Software), die in der EU in Verkehr gebracht werden, müssen aktiv ausgenutzte Schwachstellen und schwerwiegende Vorfälle melden: Frühwarnung binnen 24 Stunden, Meldung binnen 72 Stunden, Abschlussbericht binnen 14 Tagen nach Verfügbarkeit einer Abhilfe (bei Vorfällen binnen eines Monats). Gemeldet wird über die zentrale ENISA-Plattform an das koordinierende CSIRT. Die übrigen Pflichten gelten ab 11. 12. 2027.

Was das für Sie bedeutet: Internen Meldeprozess und Zuständigkeiten festlegen; bei Verstößen drohen Geldbußen bis 15 Mio. EUR oder 2,5 % des weltweiten Jahresumsatzes.

Art. 14, Art. 64 Abs. 2 und Art. 71 Abs. 2 VO (EU) 2024/2847 (Cyber Resilience Act)

Soudní rozhledy: Wenn die Zeit Unrecht legalisiert

In Heft 10/2026 der tschechischen Fachzeitschrift Soudní rozhledy erscheint ein Beitrag von Dr. Tomáš Mach zum Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in der Sache Novák gegen Tschechische Republik – zur Kindesentführung innerhalb Tschechiens und zur Rolle vorläufiger Entscheidungen nach der Scheidungsreform.

Was das für Sie bedeutet: In Sorgerechtsstreitigkeiten zählt Schnelligkeit: Wer abwartet, riskiert, dass das Gericht einen rechtswidrig geschaffenen Zustand am Ende bestätigt.

Quelle: Soudní rozhledy 10/2026, Rubrik Rechtsprechungsanalysen

MACH LEGAL Newsletter 01/2026

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Die gesamte Ausgabe als PDF, 4 Seiten – zum Ausdrucken oder Weiterleiten.

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Quellen: e-Sbírka und Übersicht der Gesetzessammlung auf psp.cz; Verlauf der Parlamentsdrucksachen 67, 189, 256 (psp.cz); Senatsbeschluss Nr. 527 vom 30. 9. 2026; Pressemitteilung der Finanzverwaltung vom 22. 9. 2026 (eet.gov.cz); Ministerium für Regionalentwicklung – novystavebnizakon.gov.cz; Pressemitteilungen des Verfassungsgerichts (usoud.cz) und Datenbank NALUS; Pressemitteilung des Obersten Gerichtshofs vom 9. 9. 2026 (nsoud.cz); InfoCuria / ECLI:EU:C:2026:679; VO (EU) 2024/2847 (EUR-Lex).

Stand: 3. 10. 2026. Dieser Newsletter dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Gesetze, die zu diesem Tag noch nicht in der Gesetzessammlung verkündet waren, zitieren wir nach der Parlamentsdrucksache.

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